Startseite        Support        Branchenbuch Osnabrück        Häufig gestellte Fragen (FAQ)        Impressum        Downloads        Sitemap
Herzlich Willkommen bei Creditreform in Osnabrück - Ihrem lokalen Partner für professionelles Kredit- und Forderungsmanagement!


  Wir über uns Leistungsspektrum News & Termine Mitgliedschaft
 
News & Termine
Creditreform News
Lokale Nachrichten
Bundesweite Nachrichten
Online-Archiv
Creditreform Analysen
Newsletter von Creditreform
Creditreform Magazin
Termine und Veranstaltungen
 

Startseite News & Termine Creditreform News Lokale Nachrichten Creditreform Osnabrück informiert: Kunden profitieren von neuen Inkassoregelungen

Creditreform Osnabrück informiert: Kunden profitieren von neuen Inkassoregelungen

Zeit- und Kostenersparnis sowie mehr Verfahrenseffizienz

Osnabrück, 27.06.2008

Wenn am 1. Juli 2008 das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) in Kraft tritt, hat dies auch Auswirkungen auf die Gestaltung des Inkassoverfahrens von Creditreform Osnabrück. Gläubiger, die Creditreform Osnabrück mit dem Einzug ihrer Forderungen beauftragen, werden von den Veränderungen profitieren.

Nach altem Recht musste Creditreform einen Vertragsanwalt für das gerichtliche Mahnverfahren und die Zwangsvollstreckung hinzuziehen. Das ändert sich durch das RDG. Das Gesetz erweitert die Kompetenzen von Inkassounternehmen wie Creditreform Osnabrück und erlaubt ihnen, das gerichtliche Mahnverfahren und die komplette Forderungsvollstreckung zukünftig in Eigenregie durchzuführen. Voraussetzung ist, dass es sich um Forderungen handelt, die nicht ernsthaft bestritten werden, etwa durch Mängelrügen.

Bei streitigen Forderungen wird sich an der Zusammenarbeit mit Vertragsanwälten nichts ändern. "Durch das Rechtsdienstleistungsgesetz sind wir in der Lage, unseren Kunden ein vollständiges Inkassoprodukt aus einer Hand anzubieten. Das Spektrum unserer Möglichkeiten reicht von der außergerichtlichen Mahnung und Beitreibung mittels Telefoninkasso über die Titulierung bis hin zur Zwangsvollstreckung", so Rolf Unger von Creditreform Osnabrück.

Gerade bei höheren Forderungssummen wird das RDG zu einer Kostenersparnis für den Gläubiger führen, da das Gesetz im gerichtlichen Mahnverfahren für Inkassounternehmen unabhängig von der Forderungshöhe eine Pauschale von 25 Euro vorsieht. Die Inkassobearbeitung durch einen Rechtsanwalt wird hingegen weiterhin über das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet, bei dem die Bearbeitungsgebühr mit der Forderungshöhe steigt.

Darüber hinaus wird sich die erweiterte Inkassokompetenz für die Gläubiger durch eine Steigerung der Verfahrenseffizienz auswirken, da sich der Abstimmungs- und Zeitaufwand durch den Wegfall eines zwischengeschalteten Vertragsanwaltes reduziert. Creditreform Osnabrück ist dadurch über das gesamte Inkassoverfahren hinweg alleiniger Ansprechpartner.

Weitere Informationen zum Thema Inkasso erhalten Sie bei Armin Trojahn von Creditreform Osnabrück unter der Telefonnummer 05 41 / 69 255-30.



   Seite: drucken  |  weiterempfehlen  |  verlinken Bookmark and Share
 
Creditreform News

15.05.2012 - SchuldnerKlima-Index Deutschland mit 102,3 Punkten im Frühjahr 2012 auf stabil-positivem Niveau mehr

15.05.2012 - Aktuelle Analyse zur Wirtschaftslage im österreichischen Mittelstand mehr

Alle bundesweiten Meldungen
 
  Kontakt | | Disclaimer | Datenschutz | Downloads | Sitemap    
       
  © 2011 Creditreform Osnabrück Unger KG | Parkstr. 32 | D-49080 Osnabrück
Tel.: 05 41 / 6 92 55-40 | Fax: 05 41 / 6 92 55-44 | E-Mail: info@osnabrueck.creditreform.de