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Creditreform Osnabrück informiert: Kunden profitieren von neuen Inkassoregelungen
Creditreform Osnabrück informiert: Kunden profitieren von neuen Inkassoregelungen
Zeit- und Kostenersparnis sowie mehr Verfahrenseffizienz
Osnabrück, 27.06.2008
Wenn am 1. Juli 2008 das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) in Kraft tritt, hat dies auch Auswirkungen auf die Gestaltung des Inkassoverfahrens von Creditreform
Osnabrück. Gläubiger, die Creditreform Osnabrück mit dem Einzug ihrer Forderungen beauftragen, werden von den Veränderungen profitieren.
Nach altem Recht musste Creditreform einen Vertragsanwalt für das gerichtliche Mahnverfahren und die Zwangsvollstreckung hinzuziehen. Das ändert sich durch das RDG. Das Gesetz erweitert die Kompetenzen von Inkassounternehmen wie Creditreform Osnabrück und erlaubt ihnen, das gerichtliche Mahnverfahren und die komplette Forderungsvollstreckung zukünftig in Eigenregie durchzuführen. Voraussetzung ist, dass es sich um Forderungen handelt, die nicht ernsthaft bestritten werden, etwa durch Mängelrügen.
Bei streitigen Forderungen wird sich an der Zusammenarbeit mit Vertragsanwälten nichts ändern. "Durch das Rechtsdienstleistungsgesetz sind wir in der Lage, unseren Kunden ein vollständiges Inkassoprodukt aus einer Hand anzubieten. Das Spektrum unserer Möglichkeiten reicht von der außergerichtlichen Mahnung und Beitreibung mittels Telefoninkasso über die Titulierung bis hin zur Zwangsvollstreckung", so Rolf Unger von Creditreform Osnabrück.
Gerade bei höheren Forderungssummen wird das RDG zu einer Kostenersparnis für den Gläubiger führen, da das Gesetz im gerichtlichen Mahnverfahren für Inkassounternehmen unabhängig von der Forderungshöhe eine Pauschale von 25 Euro vorsieht. Die Inkassobearbeitung durch einen Rechtsanwalt wird hingegen weiterhin über das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet, bei dem die Bearbeitungsgebühr mit der Forderungshöhe steigt.
Darüber hinaus wird sich die erweiterte Inkassokompetenz für die Gläubiger durch eine Steigerung der Verfahrenseffizienz auswirken, da sich der Abstimmungs- und Zeitaufwand durch den Wegfall eines zwischengeschalteten Vertragsanwaltes reduziert. Creditreform
Osnabrück ist dadurch über das gesamte Inkassoverfahren hinweg alleiniger Ansprechpartner.
Weitere Informationen zum Thema Inkasso erhalten Sie bei Armin Trojahn von Creditreform Osnabrück unter der Telefonnummer 05 41 / 69 255-30.
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