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Checkliste: Das gehört in eine Rechnung

Die Rechnungsstellung ist keine Geschmackssache. Im Gegenteil – oft fangen Forderungsausfälle mit ungenauen oder unvollständigen Rechnungen an.

Osnabrück, 18.07.2008

Das Zahlungsverhalten in Deutschland ist weiterhin stark verbesserungswürdig. Oft liegen die Probleme bei der Durchsetzung offener Forderungen allerdings nicht in den rechtlichen Möglichkeiten, die dem Gläubiger zur Verfügung stehen, sondern in ihrem Verhältnis zum Schuldner. Viele Auftragnehmer scheuen sich nämlich aus Angst, ihre Kunden zu vergraulen, offene Forderungen und Verzugszinsen durchzusetzen. Dabei können säumige Zahler die unternehmerische Existenz gefährden.

Für den Erfolg des Unternehmens ist es daher wichtig, offene Forderungen als wichtige und kritische Ansprüche zu behandeln. Schon die Art und Weise der Rechnungsstellung ist dabei von entscheidender Bedeutung. So sollten die Forderungen in Rechnung gestellt werden, sobald die vereinbarten Leistungen erbracht wurden. Entscheidend ist dabei eine korrekte und vollständige Aufzählung aller erbrachten Leistungen. Dabei ist darauf zu achten, dass die jeweils vereinbarten Preise in Rechnung gestellt werden, damit kleine Ungenauigkeiten nicht vom Kunden dazu genutzt werden, die Zahlung hinauszuzögern oder zu verweigern.

Generell gibt es eine Reihe von Punkten, die bei der Rechnungsstellung berücksichtigt werden sollten. Die folgende Checkliste zeigt, was in eine korrekt gestellte Rechnung gehört.

Checkliste: Rechnung

 Vollständige Absender-Angaben: In eine korrekte Rechnung gehören immer der vollständige Name und die Anschrift des Unternehmens, das die Rechnung stellt.

 Vollständige Empfänger-Angaben: Auch der vollständige Name und die Adresse des Rechnungsempfängers müssen vorhanden sein.

 Ort und Datum der Rechnungsstellung

 Steuernummer des Absenders:
Sie wird vom Finanzamt vergeben und gehört in jede korrekte Rechnung.

 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID-Nr.) des Absenders:
Unternehmen, die am innergemeinschaftlichen Warenverkehr der EU teilnehmen, müssen in diesen Fällen in der Rechung auch ihre Umsatzsteuer-Identifikationssnummer angeben. Sie wird vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben.

 Rechnungsnummer: Die Rechnungsnummer ist eine fortlaufende, einmalig vergebene Identifikationsnummer und dient zur eindeutigen Zuordnung einer jeden Rechnung.

 Betreffzeile: Die Betreffzeile sollte stets den Titel „Rechnung“ tragen und gegebenenfalls einen Bezug enthalten, z.B. „Ihr Auftrag vom…“.

 Auflistung der erbrachten Leistungen: Jede Rechnung sollte eine genaue Beschreibung der Menge und Art der gelieferten Gegenstände bzw. des Umfangs der erbrachten Leistungen sowie den Zeitpunkt bzw. Zeitraum der Lieferung oder Leistung enthalten, um Missverständnissen vorzubeugen.

 Rechnungsbetrag: Ausgewiesen werden muss der zu zahlende Netto-Betrag in Euro, der Mehrwertsteuersatz bzw. die Umsatzsteuer (in der Regel 16 Prozent bzw. 19 Prozent ab dem 1. Januar 2007) und die Höhe des Steuerbetrags in Euro.

 Hinweis auf Steuerbefreiung: Im Falle einer Steuerbefreiung darf auch der Hinweis nicht fehlen, dass für die Lieferung bzw. Leistung eine Steuerbefreiung gilt.

 Zahlungsziel: Zahlt ein Kunde seine Rechnung nicht innerhalb von 30 Tagen, gerät er automatisch in Verzug, wenn er in der Rechnung auf diesen Automatismus hingewiesen wurde. In der Rechnung kann aber auch ein anderes Zahlungsziel, d.h. ein Datum, bis zu welchem die Zahlung eingegangen sein sollte, explizit ausgewiesen werden.

 Bankverbindung: Um Zahlungsverzögerungen vorzubeugen, muss stets die vollständige und korrekte Bankverbindung angegeben werden.

 Aufbewahrungspflicht: Bei Werkslieferungen oder Leistungen im Bau oder Ausbau an Privatkunden muss in der Rechnung auf die zweijährige Aufbewahrungspflicht für die Rechnung hingewiesen werden.

Gerät der Kunde in Verzug, kann anhand der korrekten Rechnung schnell überprüft werden, ob ein Fehler im eigenen Rechnungswesen vorliegt. Ist dies nicht der Fall, kann ohne zeitliche Verzögerung mit dem Mahnprozess begonnen werden. Missverständnisse verursacht durch die Rechnungsstellung sind damit nahezu ausgeschlossen.

 
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(PDF, 174 KB)
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(PDF, 511 KB)
       
 
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